gilt im Falle einer Unterrepräsentation eines Geschlechts im ausschreibenden Bereich. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung entspricht unserem Selbstverständnis und wir begrüßen daher ihre Bewerbung
i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt